

BVerwG weist Revision zurück – GGL wird gestärkt
Die Revision einer Soziallotterie wurde in einem Urteil vom 12. Februar 2025 vom BVerwG zurückgewiesen. Damit wurde der Revision der in Halle (Saale) ansässigen bundesweit zuständigen Glücksspielbehörde stattgegeben und das Verwaltungsgericht mit Sitz im sächsischen Leipzig bestätigt die Rechtsauffassung der GGL. Das Aktenzeichen zum Fall lautet BVerwG 8 C 2.24 – U.
In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob die Nutzung eines entsprechenden Logos auf an unter 18-jährige gerichtete Bildungs- bzw. Informationsmaterialien erlaubt ist, wenn dasselbe Logo auch für eine Lotterie verwendet wird. Darüber hinaus musste sich das Gericht mit der Frage beschäftigen, ob beauftragte Dritte dafür Sorge zu tragen haben, dass die gültigen Werbebeschränkungen vollumfänglich eingehalten werden.
Das BVerwG ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwendung des Logos des Soziallotterieveranstalters auf den Bildungs- und Informationsmaterialien als Werbung betrachtet werden kann. Kritisiert wird vom Gericht vor allem, dass dasselbe Logo sowohl für die gemeinnützige Tätigkeit als auch für das Glücksspielangebot verwendet wird. Genauer gesagt hat die betroffene Soziallotterie dasselbe Logo sowohl für die Inklusionsförderung als auch für die Lotterieteilnahme verwendet. Man habe sich also zunutze gemacht, dass der durchschnittliche Betrachter aufgrund des Images wohl eher an einer Lotterie teilnimmt, wenn er dasselbe Logo mit der Förderung von körperlich oder geistig Eingeschränkten in Verbindung bringt.
Ebenso hat das BVerwG in seinem Urteil im Februar 2025 festgestellt, dass es rechtmäßig ist, dass Veranstalter dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass auch Dritte die Werbevorschriften einhalten. Das Gericht hat unter anderem argumentiert, dass der Kläger ein Anbieter mit viel Erfahrung im Glücksspielbereich ist und diesem die Bestimmungen des Glücksspielrechts dementsprechend hinreichend bekannt sein müssten. Oberstes Ziel ist nach wie vor der Schutz von Minderjährigen sowie die Suchtprävention. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt zum Urteil noch keine detaillierte Urteilsbegründung vor.
Fazit
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat vor Gericht einen weiteren Sieg errungen. Die Bundesbehörde hat sich gegen eine Soziallotterie durchgesetzt und die Richter bestätigten die Rechtsauffassung zu den werberechtlichen Vorgaben vollumfänglich. Man darf trotzdem auf die Urteilsbegründung gespannt sein. Die vollständige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts kann hier online abgerufen werden:
Neueste Nachrichten




Unser Redakteur bei New Casinos ist Jonas Waltenberg, ein Experte für Werbung und Casino-Inhalte mit einer besonderen Leidenschaft für Blackjack. Seine Ausbildung umfasst Forschung, Content-Writing und Übersetzungen, und er hat einen Abschluss in sozialer Kommunikation mit Schwerpunkt auf Marketing und Werbung mit Auszeichnung erworben. Waltenberg hat Tausende von Online-Casinos, Spielautomaten und Casinospielen überprüft und verfügt über fundierte Kenntnisse zu Boni und Spielautomaten. Als wahrer Casino-Enthusiast ist er als Redakteur bei NewCasinos.com tätig und teilt sein umfangreiches Branchenwissen durch detaillierte und unvoreingenommene Bewertungen mit den Spielern. Sein Ziel ist es, sowohl neuen als auch erfahrenen Spielern Informationen über die Risiken und Chancen aller neuen Casinos sowie deren Boni und Funktionen bereitzustellen, um ihnen bei fundierten Entscheidungen zu helfen. Durch seine Arbeit möchte er sicherstellen, dass Spieler gut informiert sind und die besten Entscheidungen treffen können.
Fakten gecheckt von Thomas Kellner, Chefredakteur