

Erhöhung des monatlichen Limits auf 10.000 Euro mit einfacher Schufa-G-Anfrage?

Foto: Ai Generiert
Die sogenannte Schufa-G-Anfrage ermöglicht es, in den deutschen Online Casinos ein höheres monatliches Einzahlungslimit zu erhalten. Grundsätzlich gilt gemäß Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), dass jeder Spieler pro Monat ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro einzuhalten hat. Wenn eine entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden kann, darf das Limit jedoch auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden.
Um eben diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, haben die Glücksspielaufsichtsbehörden Schufa-G als Verfahren zugelassen. Durch einen automatisierten Prozess ist es so möglich, ohne komplizierte Nachweise das monatliche Einzahlungslimit drastisch zu erhöhen. Stattdessen wird hier nur überprüft, ob die jeweilige Person in der Vergangenheit bereits wegen schlechter Zahlungsmoral aufgefallen ist, oder ob es unbezahlte Rechnungen oder Mahnverfahren gibt.
Spielerschützer schlagen bereits Alarm und sind der Meinung, dass das Schufa-G-Verfahren ungeeignet ist, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in diesem Maß nachzuweisen. Fakt ist, dass es bis heute möglich ist, durch das Schufa-Verfahren das monatliche anbieterübergreifende Limit entsprechend zu erhöhen.
Beispielhaft wäre es denkbar, dass ein Auszubildender mit geringem Einkommen, der bisher noch keine Schulden gemacht hat, durch die Schufa-G-Anfrage auf einen Schlag ein monatliches Limit von 10.000 Euro in den deutschen Online Casinos zugesprochen bekommt. Bereits im Dezember 2024 hat das OVG Sachsen-Anhalt entschieden, dass das Schufa-G-Verfahren als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Limiterhöhung ungeeignet ist.
Übrigens: Für maximal 1 % der Spielerinnen und Spieler kann abweichend der oben beschriebenen Limits sogar ein Limit zwischen 10.000 und 30.000 Euro pro Monat festgelegt werden. Um ein derart hohes Limit zugesprochen zu bekommen, ist jedoch gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 ein komplexeres Prüfverfahren erforderlich.
GGL veröffentlicht FAQ zur Erhöhung des Einzahlungslimits
Bereits am 7. März 2025 hat die Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle (Saale) häufig gestellte Fragen zur Erhöhung des monatlichen Einzahlungslimits in deutschen Online Casinos veröffentlicht. Hier bekräftigt die Behörde den Standpunkt, das Schufa-G-Verfahren weiterhin im Rahmen der Limiterhöhung einsetzen zu wollen. Darüber hinaus nennt die Glücksspielbehörde zwei Voraussetzungen, die stets erfüllt werden müssen, um das standardmäßige Limit in Höhe von 1.000 Euro pro Spieler und Monat erhöhen zu können:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Es muss bestätigt werden, dass der Spieler in der Lage ist, die höheren Casino-Einzahlungen zu verkraften, ohne in finanzielle Not zu geraten.
Keine Spielsuchtgefährdung: Wenn der Spieler Anzeichen für ein problematisches oder gar pathologisches Spielverhalten zeigt, ist eine Limiterhöhung ausgeschlossen. In diesem Fall sollte er über das Sperrsystem LUGAS komplett für das Online-Glücksspiel in Deutschland gesperrt werden.
Fazit
Aktuell ermöglicht das Schufa-G-Verfahren, das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit in Online Casinos vergleichsweise leicht von 1.000 auf bis zu 10.000 Euro zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist im Grunde lediglich, dass es keine negativen Schufa-Einträge, Zahlungsrückstände oder andere negative Bonitätsmerkmale gibt. Tatsächlich bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in diesem Zusammenhang weiter entscheiden werden. Es ist denkbar, dass das Schufa-Verfahren langfristig nicht geeignet ist, derart hohe Casino-Einzahlungen zu rechtfertigen, sodass zusätzliche Bonitäts- oder Einkommensnachweise erforderlich sein könnten.
Bessere Instrumente als allein auf das Schufa-Verfahren zurückzugreifen, könnten unter anderem Gehaltsnachweise oder der jährliche Einkommenssteuerbescheid sein. Fraglich ist jedoch, wie viele Spieler tatsächlich dazu bereit wären, derart private und persönliche Informationen mit den Online Casinos oder der Glücksspielbehörde zu teilen.
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Fakten gecheckt von Thomas Kellner, Chefredakteur