Wie nutzerfreundlich ist die neue Whitelist der Glücksspielbehörde?
Bei der Whitelist handelt es sich um eine gemeinsame amtliche Liste, die alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen enthält, die von der deutschen Glücksspielbehörde eine Erlaubnis für bestimmte Glücksspiele erhalten haben. Die aktualisierte Whitelist bietet den großen Vorteil, dass hier nach bestimmten Unternehmens- oder Anbieternamen gesucht werden kann.
Wenn zum Beispiel „Jokerstar“ in die Suchleiste eingegeben wird, wird direkt der dazu passende Eintrag der „Jokerstar GmbH“ angezeigt. Darüber hinaus enthält der Eintrag jeweils die Adresse des Unternehmens, das Vertriebsgebiet sowie die Internetseiten. Des Weiteren zeigt die GGL jeweils das erstmalige Erlaubnisdatum an und gibt Auskunft, für welche Glücksspiele eine Lizenz vorliegt.
Im linken Bereich der interaktiven Whitelist kann unter anderem nach Glücksspielarten wie Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Pferdewetten, Soziallotterien oder Online-Casinospiele gefiltert werden. Auch eine Filterung nach Zuständigkeiten, also nach GGL oder Glücksspielaufsichtsbehörden des Landes, ist möglich.
Die ersten Erfahrungsberichte zeigen, dass die aktualisierte Whitelist interaktiv bedienbar und dementsprechend nutzerfreundlich ist. In der Vergangenheit war es deutlich aufwändiger, da immer erst das PDF-Dokument von der GGL-Website heruntergeladen werden musste. Wenn es Änderungen oder Ergänzungen gab, wurden diese in gelb markiert, was der Übersichtlichkeit geschadet hat. Nun sind alle Daten und Informationen in der interaktiven Whitelist verarbeitet und das PDF-Dokument gehört der Vergangenheit an.
Glücksspielstaatsvertrag fordert eine „Whitelist“
Laut § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags ist die Behörde sogar verpflichtet, eine solche Whitelist zu veröffentlichen. So haben Spielerinnen und Spieler zu jedem Zeitpunkt im Blick, welche Plattformen über eine deutsche Erlaubnis für Sportwetten oder virtuelle Automatenspiele verfügen und können im Ausschlussverfahren feststellen, welche Online Casinos illegal sind.
Übrigens: Auch die lizenzierten Anbieter sind gemäß Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet, auf der Startseite ihrer Plattform einen Hinweis zu veröffentlichen, dass eine „staatliche Erlaubnis“ vorliegt.
Fazit
Aus unserer Sicht bietet die neue interaktive Whitelist der GGL einen Mehrwert gegenüber der alten PDF-Liste. Glücksspielfreunde können nun die Suchleiste nutzen, um gezielt nach bestimmten Plattformen oder Unternehmen zu suchen und müssen nicht ewig in einem PDF-Dokument herumsuchen. Fakt ist, dass alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Liste der GGL stehen, in Deutschland illegal sind.
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