Weit verzweigtes Netzwerk mit Verbindungen zu illegalen Online-Casinos laut BR
„SoftSwiss“ wurde als Software entwickelt, um Online-Casinos zu verwalten. Zumindest hat es den Anschein, dass ein herkömmliches Unternehmen dafür verantwortlich ist. Der Gründer von „SoftSwiss“ ist laut BR-Recherche ein aus Belarus stammender deutscher Geschäftsmann, der seinen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Berlin hat. Öffentlich lässt er sich als Techunternehmer inszenieren und immer wieder interviewen.
BR-Recherchen zeigen, dass der Gründer mit „SoftSwiss“ mutmaßlich hinter zahlreichen illegalen Online-Casinos stecken könnte, die vor allem deutsche Spieler ansprechen sollen. Allerdings bieten diese Casinos keine deutsche Lizenz und somit kein legales Spielvergnügen. Zumindest soll es laut der BR-Datenanalyse von Glücksspielseiten so sein, dass diese ganzen Seiten illegal sind.
Das Netzwerk soll weit verzweigt sein, wobei Firmen aus Zypern, Malta und Curacao mit an Board sein sollen. All diese Firmen sollen laut der Recherchen direkte Verbindungen zwischen den illegalen Online-Casinos und dem IT-Anbieter besitzen. BR will herausgefunden haben, dass das Impressum auf zwei Unternehmen, die N1 Interactive Ltd. aus Malta und die Dama N.V. aus Curacao, hinweist.
Aus Gerichtsunterlagen sowie aus Unternehmens- und Domainregistern ergeben sich Hinweise zu engen Verbindungen zwischen „SoftSwiss“, Wirecard und den beiden Unternehmen. Laut dem Geldwäscheexperten Konrad Duffy von Finanzwende e.V. wird auf ein kompliziertes Firmengeflecht gesetzt, wenn es etwas zu verschleiern gibt oder Steuern umgangen werden sollen. In solchen Fällen geht es erfahrungsgemäß laut des Experten um jede Menge Geld.
Werbeanzeigen von „SoftSwiss“ mit interessanten Details
Es gibt einen weiteren Hinweise darauf, dass Dama N.V. vermutlich mit „SoftSwiss“ eng verbunden ist. Diese sind an Werbeanzeigen zu erkennen. Und zwar suchte „SoftSwiss“ über Anzeigen bei Google neue Mitarbeiter. Das Interessante daran ist, dass die Anzeigen von der Dama N.V. geschaltet wurden. Warum sollte die Casinofirma Werbung für Stellenanzeigen für „SoftSwiss“ machen, wenn sie nicht miteinander verbunden wären?
Ebenfalls gibt es laut BR-Recherchen einen Hinweis auf eine mutmaßliche Zusammenarbeit, die mit einer „SoftSwiss“-E-Mail-Adresse zu tun hat. Eine Dama Internetadresse wurde scheinbar ursprünglich mit einer „SoftSwiss“-E-Mail-Adresse und dem Vornamen des „SoftSwiss“ Gründers registriert. Allerdings wurden Anfragen an den Gründer diesbezüglich nicht beantwortet.
Schon vor mehreren Monaten wurden der GGL Informationen zum „SoftSwiss“ Unternehmen vorgelegt. Jedoch wurden auf Anfragen natürlich von der GGL keine Informationen zu möglichen Verwaltungsverfahren und polizeilichen Entwicklungen preisgegeben. Eins steht aber fest: „SoftSwiss“ verfügt über keine Lizenz Deutschlands und hat auch keine beantragt. Dennoch sind die Casinos weiterhin erreichbar.
Forderung nach mehr Mittel gegen illegales Glücksspiel
Aufgrund dieser Tatsachen und verwirrender Firmengeflechte fordern Suchtbeauftragte der Bundesregierung mehr Kompetenz für Behörden, um illegales Glücksspiel besser in Schach zu halten. Behörden müssten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Aktuell ist es so, dass es nicht einmal klar ist, ob das deutsche Strafrecht auf ausländische Glücksspielanbieter überhaupt anwendbar ist.
Laut des Experten Blienert müsste das Strafrecht erweitert werden, damit die Behörden gegen illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland vorgehen können, die ihre Angebot in Deutschland anbieten. Derzeit ist es so, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungen gegen illegale Online-Casinos immer wieder einstellen.
Hätten die Behörden mehr Befugnisse, könnten sie laut des Experten deutlich effektiver gegen entsprechende Anbieter vorgehen und die Spieler Deutschlands vor illegalen Glücksspielen mit einem geringen bis gar keinen Spielerschutz schützen.