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Schufa als Bonitätsnachweis für Limiterhöhung in Online Casinos ungeeignet

Grundsätzlich gilt in Deutschland seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ein anbieterübergreifendes Einzahllimit in Höhe von 1.000 Euro pro Monat und Spieler. Unter bestimmten Voraussetzungen darf allerdings von dem Einzahllimit abgewichen werden. Hierfür muss der jeweilige Spieler jedoch glaubwürdig seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, also beweisen, dass er oder sie es sich leisten kann, beim Online-Glücksspiel im schlimmsten Fall viel Geld verlieren zu können. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat nun entschieden, dass das sogenannte Schufa-G-Verfahren zu diesem Zweck nicht geeignet ist.

OVG Sachsen-Anhalt: Schufa zur Bonitätsprüfung ungeeignet

Casino Rechtslage

AI generiertes Bild

Bislang hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf das Schufa-G-Verfahren gesetzt, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Spieler zu überprüfen. Bei positivem Ausgang war es der Behörde bzw. den Anbietern erlaubt, gemäß § 6c Absatz 3 GlüStV 2021, vom monatlichen Einzahllimit von 1.000 Euro abzuweichen. Die Spieler dürften dann deutlich mehr Geld verspielen, da angenommen wird, dass sie es sich aufgrund hoher Einkommen oder Vermögen leisten können, mehr Geld beim Online-Glücksspiel einzusetzen als der durchschnittliche Spieler.

Die Erteilung einer Limiterhöhung ist jedoch an hohe formale Voraussetzungen geknüpft. So muss zusätzlich zum monatlichen Einzahllimit auch noch ein Verlustlimit gesetzt werden, das maximal 20 % des Einzahllimits betragen darf. Darüber hinaus müssen interessierte Spieler beispielsweise mithilfe von Kontoauszügen oder einer Einkommenssteuererklärung nachweisen, dass sie genug Geld haben, um das Limit zu erhöhen.

Das OVG Sachsen-Anhalt hat bereits Ende Dezember 2024 entschieden, dass das Schufa-G-Verfahren nicht für die Bonitätsprüfung geeignet ist. Das Gericht argumentierte, dass das Verfahren lediglich „Auskünfte zur Kreditfähigkeit, nicht aber zur konkreten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen“ gibt. Darüber hinaus kritisierte das OVG, dass die Glücksspielbehörde die Praktiken der Anbieter in Zusammenhang mit einer Erhöhung der Limits systematisch zumindest dulden würde.

Glücksspielbehörde muss sich eine Alternative überlegen

Das Schufa-G-Verfahren darf also nicht mehr Grundlage für die Erhöhung des monatlichen Einzahllimits sein. Stattdessen muss sich die GGL mit Sitz in Halle (Saale) also eine Alternative überlegen. Die Behörde bittet unter anderem die Casino-Branche sowie die Öffentlichkeit um Unterstützung, um nach umsetzbaren Lösungen zu suchen. Andernfalls könnte es zukünftig nicht mehr möglich sein, das anbieterübergreifende Einzahllimit von 1.000 Euro pro Spieler ausnahmsweise zu erhöhen.

Ist Einzahllimit von über 1.000 Euro pro Monat sinnvoll und notwendig?

Natürlich lässt sich darüber streiten, ob es überhaupt erforderlich ist, dass einige Gambler im Online-Glücksspiel insgesamt mehr als 1.000 Euro pro Monat einsetzen bzw. schlimmstenfalls verlieren dürfen. Fakt ist aber, dass es in der Bevölkerung einen geringen Anteil an Menschen gibt, die über ein sehr hohes Einkommen und oder Vermögenswerte verfügen. Diesen Menschen vorzuschreiben, dass sie trotzdem „nur“ 1.000 Euro pro Monat verspielen dürfen, wäre tatsächlich etwas bevormundend.

Auf der anderen Seite ist ein anbieterübergreifendes Limit von 1.000 Euro pro Monat für ein Großteil der deutschen Bevölkerung viel zu hoch. Schließlich wird es sich kaum jemand tatsächlich leisten können, einen vierstelligen Betrag pro Monat beim Glücksspiel zu verlieren. Aus diesem Grund darf das anbieterübergreifende 1.000 Euro-Limit als effektives Werkzeug des Spielerschutzes auf jeden Fall in Frage gestellt werden.

Schlechter Schufa-Score wegen Online-Glücksspielen?

Grundsätzlich bekommen Spielerinnen und Spieler natürlich keinen schlechten Schufa-Score, „nur“ weil sie gelegentlich in deutschen Online Casinos spielen. Allerdings sollte jeder Spieler sicherstellen, dass er nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Geld einzahlt bzw. verspielt und auf keinen Fall Schulden macht, um dem Online-Glücksspiel nachgehen zu können. Jeder sollte jedoch im Hinterkopf haben, dass im Grunde jede Abfrage eines Glücksspielunternehmens im eigenen Profil indirekt gespeichert bleibt.

Fazit

Das Schufa-G-Verfahren ist laut aktuellem Gerichtsurteil nicht mehr geeignet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers nachzuweisen. Dementsprechend ist eine Limiterhöhung auf über 1.000 Euro pro Monat allein aufgrund des Schufa-G-Verfahrens nicht mehr möglich. Zur Überprüfung eignen sich eher Unterlagen wie Kontoauszüge oder ein aktueller Einkommenssteuerbescheid, um konkrete Aussagen darüber treffen zu können, was sich ein Spieler leisten kann, im Monat beim Online-Glücksspiel einzusetzen. Die GGL wurde nun zum Handeln aufgefordert und muss sich überlegen, wie sie in Zukunft die finanzielle Leistungsfähigkeit der Spieler überprüfen möchte.

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