OVG: Stream für Glücksspiele sind immer auch Werbung

In der Vergangenheit haben die sogenannten Casino-Streamer mit ihren Aktivitäten im Web immer wieder polarisiert. Während es auf der einen Seite viele Fans gab, die den Streamern dabei zugeschaut haben, wie diese im Online Casino am Spielautomaten um echtes Geld gespielt haben, gab es mindestens genauso viele Kritiker. Die betrachteten die Casino-Streams als Werbung, die sich zumeist an ein junges Publikum richtete. Nun musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit der Frage auseinandersetzen, ob es sich bei einem Stream für Glücksspiele um Unterhaltung oder auch um Werbung handelt.

Glücksspielbehörde hat ausländischem Casino-Streamer Verbot ausgesprochen

Nachdem die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mitbekommen hat, dass ein Casino-Streamer aus Portugal in Deutschland Aufnahmen aus Online Casinos als Livestream veröffentlicht hat, hat die Behörde dem Streamer den Betrieb für Deutschland untersagt.

Begründung: Wenn ein Streamer einen Livestream durchführt, bei dem in einem Online Casino ohne deutsche Lizenz gespielt wird, wird für unerlaubtes Glücksspiel geworben (§ 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 7 GlüStV 2021).

Das OVG Magdeburg musste sich nun mit dem Fall auseinandersetzen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine ernsthaften Zweifel daran bestehen, dass das von der Behörde erlassene Verbot rechtmäßig ist. Folglich wurde der Erlass eines entsprechenden Eilantrags zugunsten des portugiesischen Streamers abgelehnt.

Konkret hat das Gericht festgestellt, dass durch den Stream für Glücksspiele das Interesse der Zuschauer für die Online Casinos vor allem auf emotionaler Ebene erweckt wird. Besonders empfänglich hierfür sind demnach Spielerinnen und Spieler mit einem problematischen oder gar pathologischen Spielverhalten.

Immer mehr Casino-Streamer schmeißen hin

Die Rahmenbedingungen für Casino-Streamer, die ihr Angebot an eine deutschsprachige Zielgruppe richten, werden immer schlechter. Die Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle (Saale) geht insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nämlich sehr streng gegen die Casino-Streamer vor und untersagt diesen den Betrieb.

Auch das OVG Magdeburg ist der Überzeugung, dass der werbende Effekt für die nicht lizenzierten Online Casinos sogar dann vorliegt, wenn die mit einer Ländersperre (Geoblocking) versuchen, deutschsprachige Gambler fernzuhalten. Das liegt daran, dass eine solche Ländersperre in der Regel sehr einfach mit einem VPN-Netzwerk umgangen werden kann.

Fazit

Nun ist auch ein deutsches Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass das Anbieten von Casino-Streams nicht nur reine Unterhaltung, sondern immer auch Werbung ist. Aus diesem Grund war die Untersagung der Streams durch die Glücksspielbehörde rechtmäßig. Man darf gespannt sein, was sich die Casino-Streamer in Zukunft einfallen lassen, um weiter ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. So wie es bisher lief, wird es nicht mehr weiterlaufen können.

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